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AGB

Leistungen

Die Leistungsempfängerin nimmt die Hilfe der freiberuflich tätigen Hebamme in Anspruch. Die

Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach

§134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV- Spitzenverband

abgeschlossen wurde.

Dieser umfasst u.a. folgende Leistungen:

• Beratung • Vorgespräch • Hilfeleistung bei Schwangerschaftsbeschwerden

• Vorsorgeuntersuchung • Wochenbettbetreuung nach der Geburt • Beratung bei Still- und

Ernährungsproblemen des Säuglings • Geburtsvorbereitungskurs • Rückbildungskurs

Geltungsbereich und Vertragspartner

Die AGB gelten für alle Leistungen und Kurse der freiberuflichen Hebamme Kathrin Bauer

1. Erreichbarkeit

Die Hebamme leistet keine 24 Stunden-Rufbereitschaft, Erreichbarkeit von MO-FR 8:00 bis

16:00 Uhr. Im Falle der Nichterreichbarkeit der Hebamme wendet sich die

Leitungsempfängerin in außergewöhnlichen Fällen an den Kreißsaal ihrer Wahl, ihren

Frauenarzt/in, ihren Kinderarzt/in, an die nächste (Kinder-) Klinik oder die Notrufnummer

112.

2. Delegation

Soweit während der Schwangerschaft oder im Wochenbett Probleme auftreten, die einer

ärztlichen Behandlung bedürfen, wird die Hebamme empfehlen, sich in ärztliche bzw.

klinische Behandlung zu begeben.

3. Räumliche Rahmenbedingungen

In der Regel finden die Termine der Schwangeren in der Familienpraxis Zebra statt.

Nach der Geburt finden die Termine in der Regel zu Hause statt. Die Kurse finden präsent bei

der Familienpraxis Zebra statt.

4.Versäumnis von Leistungen

Sollte die Hebamme zur vereinbarten Zeit die Leistungsempfängerin zu Hause nicht

antreffen, Termine in der Praxis nicht in einem Zeitraum von 24 Stunden vorher absagen

oder die Leistungsempfängerin nicht zum Kurs erscheinen (auch egal ob vorher entschuldigt

oder erkrankt), wird dieser Aufwand mit derzeit gültigen Satz der Hebammen-

Gebührenverordnung privat in Rechnung gestellt.

4.1 Bezahlung für gesetzlich Krankenversicherte: Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse

werden vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Kursteilnehmer

müssen während des Kurses auf einem Quittierungsbogen für die teilgenommenen Stunden

unterschreiben. Versäumte Kursstunden, dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die

Teilnahme nicht erfolgte, werden der Teilnehmerin, angelehnt an die aktuell gültige

Hebammengebührenverordnung, privat in Rechnung gestellt, da diese nicht mit den

gesetzlichen Krankenkassen zu verrechnen sind. Die Rechnung erhalten Sie nach Beendigung

des Kurses.

4.2 Bezahlung der Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse für privat Versicherte: Ist die

Teilnehmerin privat versichert, zahlt sie die Gebühr gemäß den Bestimmungen der

Privatgebührenordnungen der einzelnen Bundesländer für den gesamten Kurs selbst. Die

Hebamme behält ihren Gebührenanspruch auch dann, wenn die Teilnehmerin einzelne

Kursstunden versäumt und auch unabhängig von der Erstattung und der Erstattungsdauer

durch die private Krankenversicherung und / oder Beihilfestelle. Die Rechnung erhalten Sie

nach Beendigung des Kurses.

5. Anzahl und Umfang der Leistungen

Ein Vorgespräch, ein Geburtsvorbereitungskurs und ein Rückbildungskurs kann pro

Schwangerschaft nur einmal abgerechnet werden. Für den Rückbildungskurs gilt eine Frist,

dass er 9 Monate nach der Geburt abgeschlossen sein muss.

Die Anzahl der Vorsorgeuntersuchungen richten sich nach den Mutterschaftsrichtlinien.

Die Termine in der Schwangerschaft, dauern je nach Aufwand 30-90 Minuten in der

Familienpraxis. In der Schwangerschaft gibt es eine Höchstanzahl von 12 Beratungen (auch

via Kommunikationsmedium), welche die Krankenkasse bezahlt.

Ein Hausbesuch dauert in der Regel ca. 30 Minuten. Die Häufigkeit variiert, je nach Zustand

von Mutter und Kind. Im Wochenbett können bis zu 10 Leistungen in den ersten zehn Tagen

nach der Geburt und 16 Leistungen (egal ob Nachsorgeuntersuchung oder Beratung via

Kommunikationsmedium) in den ersten 12 Lebenswochen des Neugeborenen abgerechnet

werden. Bei Bedarf können auch noch 8 Leistungen in der Stillzeit bei Problemen

abgerechnet werden.

Für Anzahl und Umfang der erstattungsfähigen Leistungen gelten Höchstgrenzen, über deren

Erreichen die Hebamme die Leistungsempfängerin rechtzeitig aufklären wird.

Sollten danach weiter die Leistungen in Anspruch genommen werden, ohne dass ein Rezept

vom Arzt darüber hinausbesteht, so behält sich die Hebamme es vor, die durch die

Krankenkasse nicht übernommen Leistungen, auch privat in Rechnung zu stellen. Hierbei gilt

der Satz der gültigen Hebammengebührenverordnung.

6.Kostenübernahme

Die Kosten für die Leistungen der Hebammen werden bei

6.1 Gesetzlich versicherten Frauen mit der gesetzlichen Krankenkasse via Abrechnungszentrale

(AZH) abgerechnet. Die Versicherte erklärt sich damit einverstanden. Dazu werden die zur

Abrechnung nach § 301a SGB notwendigen Angaben weitergeleitet (insbesondere sind dies

Name, Geburtsdatum, Anschrift, Versicherungsdaten und die abzurechnenden Leistungen

mit Datum). Die AZH ist zur Verschwiegenheit verpflichtet, beachtet die Datenschutzgesetze

und darf die Daten nur an die entsprechende Krankenkasse weitergeben.

6.2 Privat versicherten Frauen wird entsprechend der gültigen Privat-Gebührenordnung die

Leistung via AZH in Rechnung gestellt. Die Rechnung der Hebamme ist innerhalb der

vereinbarten Frist zu zahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung

oder Beihilfestelle (§286 Abs. 3 BGB).

7. Vertretung

In Einzelfällen kann die Betreuung für einen gewissen Zeitraum von einer anderen Hebamme

übernommen werden (z.B. Krankheit, Fortbildung oder Urlaub der Hebamme). Es kann

jedoch nicht gewährleistet werden, dass in allen Fällen eine Vertretung gefunden werden

kann.

Vetretungshebammen sind meine Kooperationspartner, die auf meiner Homepage

aufgelistet werden.

Mit der Zustimmung der AGBs entbindet die Vertragspartnerin die Hebamme von der

beruflichen Schweigepflicht zur Weitergabe der Daten an die Vertretungshebamme. Die

Hebamme übernimmt keine Verantwortung für die Betreuung durch die Kollegin und haftet

nicht für diese. Die vertretende Hebamme untersteht zu keiner Zeit diesem Vertrag.

8. Ausbildung von Praktikantinnen, Schülerinnen und Studentinnen

Die Leistungsempfängerin erklärt sich damit einverstanden, dass Praktikantinnen,

Schülerinnen und Studentinnen, im Rahmen ihrer Ausbildung und dem Interesse an dem

Berufsfeld der Hebamme mit eingebunden werden. Im Rahmen von Praxisanleitungen

bekommt die Studentin oder Schülerin Arbeitsaufträge, die ihrem Leistungsstand

entsprechen und auch an der Leistungsempfängerin geschult werden. Die Praktikantinnen,

Schülerinnen und Studentinnen unterliegen der Schweigepflichtserklärung.

9. Anmeldung

Die verbindliche Anmeldung für die komplette Hebammenbetreuung in der Schwangerschaft

und im Wochenbett, incl. Kurse erfolgt nach Abschluss dieses Vertrages.

10. Kursstornierung /Mindestteilnehmerzahl/Krankheit

Die voraussichtlichen Kurstermine werden auf der Internetseite bekannt gegeben. Für den

Fall, dass die Mindestteilnehmerzahl 2 Wochen vor Beginn des Kurses nicht erreicht ist, kann

die Hebamme vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt wird in diesem Fall gegenüber der

Teilnehmerin unverzüglich erklärt. Die Hebamme kann ferner vom Vertrag zurücktreten,

diesen kündigen oder einzelne Termine verlegen, wenn ein Kurs aus Gründen, die die

Hebamme nicht zu vertreten hat, insbesondere Erkrankung der Kursleitung, ganz oder

teilweise nicht stattfinden kann. Die Hebamme wird die Leistungsempfängerin hierüber

unverzüglich informieren. Die Hebamme kann den Vertrag bei Vorliegen wichtiger Gründe

außerordentlich kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor bei gemeinschaftswidrigem

Verhalten in Kursen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung. Statt

einer Kündigung kann die Hebamme die Teilnehmerin von einer einzelnen Kurseinheit

ausschließen. Der Vergütungsanspruch der Hebamme bleibt durch eine solche Kündigung

oder durch einen Ausschluss bestehen. Eine Unterrichtung über eine erforderliche Absage

einer Veranstaltung durch die Hebamme wird unverzüglich erfolgen. Die Hebamme behält

sich vor, evtl. Kurse mit einer anderen Kursleitung als ausgeschrieben zu besetzen. Da die

Kursstunden aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des

laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen. Versäumte Kursstunden können nicht

nachgeholt werden. Eine Rückerstattung der Kursgebühr ist nicht möglich.

11. IGEL-Leistungen

Dabei handelt es sich um eine sog. Individuelle Gesundheitsleistungen, die nicht von der

Krankenkasse übernommen werden, da sie nicht Bestandteil des Hebammenhilfevertrags

sind. Der Patient ist darüber informiert, dass die Abrechnung daher privat von ihm beglichen

werden muss. Zu diesen Leistungen gehören: • Materialkostenpauschale bei Akupunktur und

Fußreflexzonenmassage • Geburtsvorbereitende Akupunktur • Akupunktur zur

Narbenentstörung bei Kaiserschnitt • Partnergebühr Geburtsvorbereitungskurs •Yogakurse •

Trageberatung zu Hause • Trageberatung in der Praxis • Babyfloating mit oder ohne

Babymassage • Heilbad

Die Kosten hierfür sind auf der Homepage einsehbar.

Für eine ambulante Geburt wird eine Rufbereitschaftspauschale im Zeitraum von drei

Wochen vor und zwei Wochen nach dem Geburtstermin in Höhe von 150 € erhoben.

Ggf. können Kosten hierfür nachträglich von der Krankenkasse rückerstattet werden. Die

Leistungsempfängerin erfragt dies selbst bei ihrer Krankenkasse.

12. Widerrufsrecht

Der Leistungsempfängerin steht ein Widerrufsrecht nach Folgendem Maßgabe zu.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die

überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit

zugerechnet werden kann. Die Hebamme weist die Leistungsempfängerin auf folgendes hin:

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu

widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr

Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mir mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per E-

Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der

Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts

vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

13. Haftung

Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen

Bestimmungen. Für die Tätigkeit der Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine

Berufshaftpflichtversicherung mit angemessener Deckungssumme. Sofern eine Ärztin/ ein

Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu dieser/diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis; die

Hebamme haftet nicht für ärztlich veranlasste Leistungen.

14. Medizinische Unterlagen/Datenschutz

Im Rahmen dieses Vertrages werden Daten über Personen sowie die für die Behandlung

notwendigen medizinischen Daten erhoben, verarbeitet und im Rahmen der

Zweckbestimmung unter Beachtung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen an

Dritte (z.B. Abrechnungszentrale AZH / Kostenträger) übermittelt. Im Falle der Hinzuziehung

eines Arztes/einer Klinikeinweisung stellt die Hebamme der weiter betreuenden Stelle

Befunde und Daten zur Verfügung, die für die Mit- oder Weiterbehandlung von Mutter und

Kind erforderlich sind.

Mit dem Abschluss dieses Vertrages erklärt sich die Leistungsempfängerin mit der

Verwendung ihrer Daten zu diesen Zwecken einverstanden. Der Weitergabe aller

medizinischen Befunde und Daten an eine gegebenenfalls vertretende Hebamme stimmt die

Leistungsempfängerin ausdrücklich zu. Die Hebamme unterliegt der Schweigepflicht und

beachtet die Bestimmungen des Datenschutzes.

15. Sonstige Regelungen / Salvatorische Klausel

Die allgemeinen Vertragsbedingungen der Hebamme gelten als vereinbart. Sind einzelne

Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der

übrigen Regelungen des Vertrages. Die unwirksamen Bestimmungen sollen ersetzt werden

durch eine solche Regelung, die der unwirksamen am nächsten kommt.